Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken
- Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken
Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken,
Kurzbezeichnung
Umweltkriegsübereinkommen, abgeschlossen am 18. 5. 1977, in Kraft getreten am 5. 10. 1978, verbietet den Gebrauch umweltverändernder Techniken (z. B.
Veränderung der
Struktur der Erde, ihrer
Atmosphäre sowie ihrer Tier- und Pflanzenwelt) im kriegerischen Sinne.
Universal-Lexikon.
2012.
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