Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken

Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken
Konvention über das Verbot der Verwendung umweltverändernder Techniken zu militärischen Zwecken,
 
Kurzbezeichnung Umweltkriegsübereinkommen, abgeschlossen am 18. 5. 1977, in Kraft getreten am 5. 10. 1978, verbietet den Gebrauch umweltverändernder Techniken (z. B. Veränderung der Struktur der Erde, ihrer Atmosphäre sowie ihrer Tier- und Pflanzenwelt) im kriegerischen Sinne.

Universal-Lexikon. 2012.

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